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BEZEICHNUNG

       resolved.conf, resolved.conf.d - Konfigurationsdateien für die Netzwerk-Namensauflösung

ÜBERSICHT

       /etc/systemd/resolved.conf

       /etc/systemd/resolved.conf.d/*.conf

       /run/systemd/resolved.conf.d/*.conf

       /usr/lib/systemd/resolved.conf.d/*.conf

BESCHREIBUNG

       Diese Konfigurationsdateien steuern lokale DNS- und LLMNR-Namensauflösung.

KONFIGURATIONSVERZEICHNISSE UND RANGFOLGE

       Die Standardkonfiguration wird während der Kompilierung gesetzt. Daher wird eine Konfiguration nur
       benötigt, wenn von diesen Vorgaben abgewichen werden muss. Anfänglich enthält die
       Hauptkonfigurationsdatei in /etc/systemd/ die Vorgaben als auskommentierten Hinweis für den
       Administrator. Lokal können diese Einstellungen außer Kraft gesetzt werden, indem diese Datei bearbeitet
       wird oder durch die Erstellung von Ergänzungen, wie nachfolgend beschrieben. Es wird empfohlen,
       Ergänzungen für lokale Konfiguration zu verwenden, statt die Hauptkonfigurationsdatei zu verändern.

       Zusätzlich zu der »Haupt«-Konfigurationsdatei, werden Ergänzungs-Konfigurationsschnipsel aus
       /usr/lib/systemd/*.conf.d/, /usr/local/lib/systemd/*.conf.d/ und /etc/systemd/*.conf.d/ gelesen. Diese
       Ergänzungen haben Vorrang vor der Hauptkonfigurationsdatei und setzen diese außer Kraft. Dateien in den
       Konfigurationsunterverzeichnissen *.conf.d/ werden in lexikographischer Reihenfolge nach ihrem Dateinamen
       sortiert, unabhängig davon, in welchem Unterverzeichnis sie sich befinden. Bei Optionen, die nur einen
       einzelnen Wert akzeptieren, hat der Eintrag in der Datei, die als letztes in der Sortierung folgt,
       Vorrang, falls mehrere Dateien die gleiche Option angeben. Bei Optionen, die eine Liste von Werten
       akzeptieren, werden Einträge gesammelt, wie sie in den sortierten Dateien auftauchen.

       Wenn Pakete die Konfiguration anpassen müssen, können sie Ergänzungen unter /usr/ installieren. Dateien
       in /etc/ sind für den lokalen Administrator reserviert, der diese Logik verwenden kann, um die durch die
       Lieferantenpakete bereitgestellten Konfigurationsdateien außer Kraft zu setzen. Um Ergänzungen der Pakete
       außer Kraft zu setzen, müssen Ergänzungen verwandt werden, da die Hauptkonfigurationsdatei die niedrigste
       Priorität hat. Es wird empfohlen, allen Dateinamen in diesen Unterverzeichnissen eine zweistellige Zahl
       und einen Bindestrich voranzustellen, um die Sortierung der Dateien zu vereinfachen.

       Um eine vom Lieferanten bereitgestellte Konfigurationsdatei zu deaktivieren, wird empfohlen, einen
       Symlink nach /dev/null in dem Konfigurationsverzeichnis in /etc/ mit dem gleichen Dateinamen wie die
       Konfigurationsdatei des Lieferanten abzulegen.

OPTIONEN

       Die folgenden Optionen sind im Abschnitt »[Resolve]« verfügbar:

       DNS=
           Eine Leerzeichen-getrennte Liste von IPv4- und IPv6-Adressen, die als System-DNS-Server verwandt
           werden sollen. Jede Adresse kann optional eine durch »:« abgetrennte Port-Nummer, einen mit »%«
           abgetrennten Netzwerkschnittstellennamen oder -Index und eine durch »#« abgetrennte
           Server-Namensanzeige (SNI) akzeptieren. Wenn eine IPv6-Adresse mit einer Port-Nummer angegeben wird,
           dann muss die Adresse in eckige Klammern eingeschlossen werden. Das bedeutet, dass
           »111.222.333.444:9953%sname#example.com« für IPv4 und »[1111:2222::3333]:9953%sname#example.com« für
           IPv6 akzeptierbare vollständige Formate sind. DNS-Anfragen werden zu einem der gelisteten DNS-Server
           und gleichzeitig zu geeigneten, linkbezogenen DNS-Servern, die mittels systemd-networkd.service(8)
           erlangt oder zur Laufzeit durch externe Anwendungen gesetzt wurden, gesandt. Aus
           Kompatibilitätsgründen werden stattdessen alle in /etc/resolv.conf konfigurierten DNS-Server
           verwandt, falls diese Einstellung nicht angegeben ist und diese Datei existiert. Standardmäßig ist
           diese Einstellung die leere Liste.

       FallbackDNS=
           Eine Leerzeichen-getrennte Liste von IPv4- und IPv6-Adressen, die als Ausweich-DNS-Server verwandt
           werden sollen. Bitte lesen Sie unter DNS= bezüglich akzeptierbarer Adressformate. Alle mittels
           systemd-networkd.service(8) erlangten linkbezogenen DNS-Server haben vor dieser Einstellung Vorrang,
           genauso wie oben mittels DNS= gesetzte Server oder /etc/resolv.conf. Diese Einstellung wird daher nur
           verwandt, falls keine andere DNS-Server-Information bekannt ist. Falls diese Option nicht angegeben
           ist, wird stattdessen eine einkompilierte Liste von DNS-Servern verwandt.

       Domains=
           Eine Leeraum-getrennte Liste von Domains, denen optional »~« vorangestellt ist, die für die zwei
           nachfolgend beschriebenen klaren Zwecke verwandt wird. Standardmäßig die leere Liste.

           Alle Domains, denen keine »~« vorangestellt ist, werden als Suchmuster-Endungen bei der Auflösung von
           nicht-hierarchischen Rechnernamen (Domain-Namen, die keinen Punkt enthalten) verwandt, um sie zu
           voll-qualifizierten Domain-Namen (FQDNs) zu qualifizieren. Diese »Such-Domains« werden strikt in der
           definierten Reihenfolge verarbeitet, bis der Name mit der Endung gefunden wurde. Aus
           Kompatibilitätsgründen werden stattdessen alle in /etc/resolv.conf mit dem Schlüsselword search
           konfigurierten Such-Domains verwandt, falls diese Einstellung nicht angegeben ist und diese Datei
           existiert.

           Die Domains, denen »~« vorangestellt wurde, heißen »Routing-Domains«. Alle hier aufgeführten Domains
           (sowohl Such-Domains als auch Routing-Domains nach der Entfernung der vorangestellten »~«) definieren
           einen Suchpfad, der DNS-Anfragen bevorzugt zu dieser Schnittstelle leitet. Dieser Suchpfad hat nur
           einen Effekt, wenn geeignete linkbezogene DNS-Server bekannt sind. Solche Server können mittels der
           Einstellung DNS= (siehe oben) und dynamisch zur Laufzeit definiert werden, beispielsweise aus
           DHCP-Leases. Falls keine linkbezogene DNS-Server bekannt sind, haben Routing-Domains keine Effekt.

           Verwenden Sie das Konstrukt »~.« (das aus »~«, um eine Routing-Domain anzuzeigen und ».«, um die
           DNS-Wurzel-Domain anzuzeigen, die allen DNS-Domains implizit vorangestellt ist, zusammengestellt
           ist), um DNS-Server für diesen Link bevorzugt für alle Domains zu verwenden.

       LLMNR=
           Akzeptiert ein logisches Argument oder »resolve«. Steuert die Unterstützung linklokaler
           Multicast-Namensauflösung (RFC 4795[1]) auf dem lokalen Rechner. Falls wahr, wird die vollständige
           Unterstützung für den LLMNR-Beantworter und -Resolver aktiviert. Falls falsch, deaktiviert beide.
           Falls auf »resolve« gesetzt, wird nur die Resolver-Unterstützung aktiviert, aber die Beantwortung ist
           deaktiviert. Beachten Sie, dass systemd-networkd.service(8) auch linkbezogene LLMNR-Einstellungen
           verwaltet. LLMNR wird auf einem Link nur aktiviert, falls die linkbezogene und die globale
           Einstellung eingeschaltet ist.

       MulticastDNS=
           Akzeptiert einen logischen Wert oder »resolve«. Steuert Multicast-DNS-Unterstützung (RFC 6762[2]) auf
           dem lokalen Rechner. Falls wahr, aktiviert komplette Unterstützung für Multicast-DNS-Beantworter und
           -Resolver. Falls falsch, deaktiviert beide. Falls auf »resolve« gesetzt, wird nur die
           Resolver-Unterstützung aktiviert, aber die Beantwortung ist deaktiviert. Beachten Sie, dass
           systemd-networkd.service(8) auch linkbezogene Multicast-Einstellungen verwaltet. Multicast wird auf
           einem Link nur aktiviert, falls die linkbezogene und die globale Einstellung eingeschaltet ist.

       DNSSEC=
           Akzeptiert ein logisches Argument oder »allow-downgrade«. Falls wahr, werden alle DNS-Abfragen lokal
           mit DNSSEC geprüft (außer LLMNR und Multicast-DNS). Falls erkannt wird, dass die Anwort auf die
           Abfrageanfrage ungültig ist, wird ein Abfragefehler an die Anwendung zurückgegeben. Beachten Sie,
           dass dieser Modus einen DNS-Server benötigt, der DNSSEC unterstützt. Falls der DNS-Server DNSSEC
           nicht korrekt unterstützt, werden alle Überprüfungen fehlschlagen. Falls auf »allow-downgrade«
           gesetzt, wird die DNSSEC-Überprüfung versucht, aber falls der Server DNSSEC nicht korrekt
           unterstützt, wird der DNSSEC-Modus automatisch deaktiviert. Beachten Sie, dass in diesem Modus die
           DNSSEC-Überprüfung anfällig für »downgrade«-Angriffe ist, bei denen ein Angreifer in der Lage sein
           könnte, ein Downgrade auf den Modus ohne DNSSEC auszulösen, indem er künstlich DNS-Antworten
           erstellt, die nahelegen, dass DNSSEC nicht unterstützt wird. Falls auf falsch gesetzt, werden
           DNS-Abfragen nicht mit DNSSEC überprüft.

           Beachten Sie, dass die DNSSEC-Überprüfung die Abfrage zusätzlicher DNS-Daten benötigt und daher zu
           einer kleinen DNS-Abfragezeitverzögerung führt.

           DNSSEC benötigt die Kenntnis von »Vertrauensankern«, um die Datenintegrität nachweisen zu können. Der
           Vertrauensanker für die Internet-Wurzel-Domain ist in den Resolver eingebaut, zusätzliche
           Vertrauensanker können mittels dnssec-trust-anchors.d(5) definiert werden. Vertrauensanker können
           sich in regelmäßigen Intervallen ändern und alte Vertrauensanker können zurückgezogen werden. In
           diesem Falle ist keine DNSSEC-Überprüfung möglich, bis lokal neue Vertrauensanker konfiguriert sind
           oder das Resolver-Softwarepaket mit dem neuen Wurzelvertrauensanker aktualisiert ist. Tatsächlich
           werden alle zukünftigen Abfragen fehlschlagen, wenn der eingebaute Vertrauensanker zurückgezogen wird
           und DNSSEC= wahr ist, da nicht mehr nachgewiesen werden kann, ob Abfragen korrekt signiert oder
           gültig nicht signiert sind. Falls DNSSEC= auf »allow-downgrade« gesetzt ist, wird der Resolver in
           diesem Fall automatisch die DNSSEC-Überprüfung abschalten.

           Client-Programme, die DNS-Daten nachschlagen, werden informiert, ob das Abfragen mit DNSSEC überprüft
           werden konnte oder ob die zurückgelieferten Daten nicht geprüft werden konnten (entweder weil die
           Daten im DNS unsigniert vorlagen oder der DNS-Server DNSSEC nicht unterstützte oder keine geeigneten
           Vertrauensanker bekannt waren). In letzterem Falle wird angenommen, dass das Client-Programm ein
           sekundäres Schema einsetzt, um die zurückgelieferten DNS-Daten zu überprüfen, falls dies notwendig
           sein sollte.

           Es wird empfohlen, DNSSEC= auf Systemen, bei denen es bekannt ist, dass der DNS-Server DNSSEC korrekt
           unterstützt wird und wo Software- oder Vertrauensankeraktualisierungen regelmäßig stattfinden, auf
           wahr zu setzen. Auf anderen Systemen wird empfohlen, DNSSEC= auf »allow-downgrade« zu setzen.

           Zusätzlich zu dieser globalen DNSSEC-Einstellung betreut systemd-networkd.service(8) auch link-lokale
           DNSSEC-Einstellungen. Für System-DNS-Server (siehe oben) ist nur die globale DNSSEC-Einstellung
           wirksam. Für link-bezogene DNS-Server ist die link-bezogene Einstellung wirksam, außer sie wird
           zurückgesetzt, dann wird stattdessen die globale Einstellung verwandt.

           Site-private DNS-Zonen stehen im Allgemeinen mit DNSSEC im Konflikt, außer ein negativer (falls die
           private Zone nicht signiert ist) oder ein positiver (falls die private Zone signiert ist)
           Vertrauensanker ist für sie konfiguriert. Falls der Modus »allow-downgrade« ausgewählt ist, wird
           versucht, alle Site-privaten DNS-Zonen zu erkennen, die oberste Domains (Top-Level Domains, TLDs)
           verwenden, die dem DNS-Wurzelserver nicht bekannt sind. Diese Logik funktioniert nicht in allen
           Installationen privater Zonen.

           Standardmäßig »no«.

       DNSOverTLS=
           Akzeptiert ein logisches Argument oder »opportunistic«. Falls wahr, werden alle Verbindungen zum
           Server verschlüsselt. Beachten Sie, dass dieser Modus einen DNS-Server verlangt, der DNS-über-TLS
           unterstützt und ein gültiges Zertifikat hat. Falls der Rechnername in DNS= in dem Format
           »Adresse#Server-Name« angegeben wurde, wird dieser zum Validieren seiner Zertifikate verwandt und
           auch, um Server-Namensanzeige (SNI) beim Öffnen der TLS-Verbindung zu aktivieren. Andernfalls wird
           das Zertifikat gegen die IP des Servers geprüft. Falls der DNS-Server kein DNS-über-TLS unterstützt,
           werden DNS-Anfragen fehlschlagen.

           Falls auf »opportunistic« gesetzt, wird versucht, DNS-Anfragen verschlüsselt mit DNS-über-TLS zu
           versenden. Falls der DNS-Server TLS nicht unterstützt, wird DNS-über-TLS deaktiviert. Beachten Sie,
           dass in diesem Modus DNS-über-TLS anfällig für »downgrade«-Angriffe ist, bei denen ein Angreifer in
           der Lage sein könnte, ein Downgrade auf einen nichtverschlüsselten Modus auszulösen, indem er
           künstlich DNS-Antworten erstellt, die nahelegen, dass DNS-über-TLS nicht unterstützt wird. Falls auf
           falsch gesetzt, werden DNS-Abfragen über UDP versandt.

           Beachten Sie, dass DNS-über-TLS das Versenden zusätzlicher Daten für die Einrichtung einer
           verschlüsselten Verbindung benötigt und daher zu einer kleinen DNS-Abfragezeitverzögerung führt.

           Beachten Sie, dass der Resolver im Modus »opportunistic« nicht in der Lage ist, den Server zu
           authentifizieren, er daher für »man-in-the-middle«-Angriffe verwundbar ist.

           Zusätzlich zu dieser globalen DNSOverTLS-Einstellung betreut systemd-networkd.service(8) auch
           link-lokale DNSOverTLS-Einstellungen. Für System-DNS-Server (siehe oben) ist nur die globale
           DNSOverTLS-Einstellung wirksam. Für link-bezogene DNS-Server ist die link-bezogene Einstellung
           wirksam, außer sie wird zurückgesetzt, dann wird stattdessen die globale Einstellung verwandt.

           Standardmäßig »no«.

       Cache=
           Akzeptiert ein logisches Argument oder »no-negative«. Falls »yes« (die Vorgabe), wird bei der
           Auflösung eines Domain-Namens, der bereits früher abgefragt wurde, das bisherige Ergebnis
           zurückgeliefert, solange es noch gültig ist, und daher erfolgt keine neue Netzwerkanfrage. Beachten
           Sie, dass das Abschalten der Zwischenspeicherung zu einer Leistungseinbuße führt, die besonders hoch
           ist, falls DNSSEC verwandt wird. Falls »no-negative« werden nur positive Antworten
           zwischengespeichert.

           Beachten Sie, dass Zwischenspeicherung für Rechner-lokale DNS-Server standardmäßig ausgeschaltet ist.
           Siehe CacheFromLocalhost= für Details.

       CacheFromLocalhost=
           Akzeptiert einen logischen Wert als Argument. Falls »no« (die Vorgabe) und die Antworten von einer
           Rechner-lokalen IP-Adresse (wie 127.0.0.1 oder ::1) kamen, würde das Ergebnis nicht
           zwischengespeichert, um mögliche doppelte lokale Zwischenspeicherung zu vermeiden.

       DNSStubListener=
           Akzeptiert ein logisches Argument oder »udp« oder »tcp«. Falls »udp«, wird ein Stub-Resolver auf den
           Adressen 127.0.0.53 und 127.0.0.54, Port 53 auf UDP-Anfragen warten. Falls »tcp« wird der Stub auf
           den gleichen Adressen und dem gleichen Port auf Anfragen warten. Falls »yes« (die Vorgabe) wird der
           Stub auf sowohl UDP- als auch TCP-Anfragen warten. Falls »no« ist der Stub deaktiviert.

           Der DNS-Stub-Resolver auf 127.0.0.53 stellt den vollständigen Funktionalitätsumfang des lokalen
           Resolvers bereit, einschließlich LLMNR/MulticastDNS-Auflösung. Der DNS-Stub-Resolver auf 127.0.0.54
           stellt einen begrenzteren Resolver bereit, der nur im »Proxy«-Modus arbeitet, d.h. er wird die
           meisten DNS-Nachrichten recht unverändert an den aktuellen vorgelagerten DNS-Server weitergeben (und
           zurück), abernicht versuchen, die Nachrichten lokal zu verarbeiten und damit nicht die Gültigkeit von
           DNSSEC zu überprüfen oder LLMNR/MulticastDNS anzubieten. (Falls notwendig wird er aber auf
           DNS-über-TLS-Kommunikation übersetzen.)

           Beachten Sie, dass der DNS-Stub implizit ausgeschaltet wird, wenn die Adresse und der Port, an dem er
           auf Anfragen warten soll, bereits verwandt werden.

       DNSStubListenerExtra=
           Akzeptiert eine IPv4- oder IPv6-Adresse, auf der auf Anfragen gewartet werden soll. Der Adresse kann
           optional, durch einen »:« abgetrennt, ein Protokollname (»udp« oder »tcp«) vorangestellt werden.
           Falls das Protokoll nicht angegeben ist, wird der Dienst sowohl auf UDP als auch TCP auf Anfragen
           warten. Es kann auch optional, durch einen »:« abgetrennt, eine numerische Port-Nummer angehängt
           werden. Wird eine IPv6-Adresse mit einer Port-Nummer angegeben, dann muss die Adresse in eckige
           Klammern eingeschlossen werden. Falls der Port nicht angegeben ist, dann nutzt der Dienst den Port
           53. Beachten Sie, dass dies unabhängig von dem mit DNSStubListener= konfigurierten primären DNS-Stub
           ist und nur zusätzliche Sockets konfiguriert, bei denen auf Anfragen gewartet werden soll. Diese
           Option kann mehrfach angegeben werden. Falls eine leere Zeichenkette zugewiesen wird, dann werden
           alle vorhergehenden Zuweisungen zurückgesetzt. Standardmäßig nicht gesetzt.

           Beispiele:

               DNSStubListenerExtra=192.168.10.10
               DNSStubListenerExtra=2001:db8:0:f102::10
               DNSStubListenerExtra=192.168.10.11:9953
               DNSStubListenerExtra=[2001:db8:0:f102::11]:9953
               DNSStubListenerExtra=tcp:192.168.10.12
               DNSStubListenerExtra=udp:2001:db8:0:f102::12
               DNSStubListenerExtra=tcp:192.168.10.13:9953
               DNSStubListenerExtra=udp:[2001:db8:0:f102::13]:9953

       ReadEtcHosts=
           Akzeptiert ein logisches Argument. Falls »yes« (die Vorgabe) wird systemd-resolved /etc/hosts lesen
           und versuchen, Rechner oder Adressen durch Verwenden von Einträgen in der Datei aufzulösen, bevor er
           Anfragen an DNS-Server sendet.

       ResolveUnicastSingleLabel=
           Akzeptiert ein logisches Argument. Wenn falsch (die Vorgabe), wird systemd-resolved keine A und
           AAAA-Anfragen für einzelstehende Namen über klasssisches DNS auflösen. Beachten Sie, dass solche
           Namen weiterhin aufgelöst werden, falls Such-Domains angegeben sind (siehe vorstehende Domains=) oder
           mittels anderer Mechanismen, insbesondere via LLMNR oder aus /etc/hosts. Wenn wahr, werden Anfragen
           für einzelstehende Namen an globale DNS-Server weitergeleitet, selbst falls keine Such-Domains
           definiert sind.

           Diese Option wird zur Kompatibilität mit Konfigurationen bereitgestellt, bei denen keine öffentlichen
           DNS-Server verwandt werden. Die Weiterleitung von einzelstehenden Namen an Server, die sie nicht
           steuern können, folgt nicht dem Standard, siehe die IAB-Aussage[3], und kann zu Datenschutz- und
           Sicherheitsproblemen führen.

SIEHE AUCH

       systemd(1), systemd-resolved.service(8), systemd-networkd.service(8), dnssec-trust-anchors.d(5),
       resolv.conf(5)

ANMERKUNGEN

        1. RFC 4795
           https://tools.ietf.org/html/rfc4795

        2. RFC 6762
           https://tools.ietf.org/html/rfc6762

        3. IAB-Aussage
           https://www.iab.org/documents/correspondence-reports-documents/2013-2/iab-statement-dotless-domains-considered-harmful/

ÜBERSETZUNG

       Die deutsche Übersetzung dieser Handbuchseite wurde von Helge Kreutzmann <debian@helgefjell.de> erstellt.

       Diese  Übersetzung ist Freie Dokumentation; lesen Sie die GNU General Public License Version 3 oder neuer
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